Spenden

Kollekten in Gottesdiensten

In jedem Gottesdienst bitten wir um eine Spende anlässlich dieses Gottesdienstes. Diese Kollekte hat ihren Ursprung bereits in den urchristlichen Gemeinden. Der Apostel Paulus berichtet in seinen Briefen davon, dass Gemeinden Spenden sammeln, um damit Bedürftige zu unterstützen.

Die Kollekte, die wir in Gottesdiensten – übrigens auch in Gottesdiensten zur Taufe, Trauung oder Abdankung – erbitten, kommt jeweils einer wohltätigen Einrichtung oder einem diakonischen Projekt zugute. Welcher Kollektenzweck die Kollekte erhält, wird in unserem Gottesdienstplan veröffentlicht und während des Gottesdienstes bekannt gegeben.

Bei Kasualgottesdiensten – z.B. Trauung oder Abdankung – kann häufig die Familie den Kollektenzweck bestimmen.

Einzahlungen per TWINT kommen der Kollekte des jeweils vorangegangenen Gottesdienstes zugute.

Kollektenzahlungen sind auch per TWINT möglich, die Einzahlung erfolgt anonym.

Vom einbezahlten Betrag zieht TWINT 1.3% Gebühren ab.

Spenden an die Kirchgemeinde

Gern nehmen wir Spenden zugunsten der Kirchgemeinde an. Hierbei darf es sich um allgemeine Spenden handeln, die wir je nach Bedarf einsetzen, oder Sie dürfen auch einen konkreten Spendenzweck benennen.

Einzahlungen können auf das Postkonto der Kirchgemeinde erfolgen:

IBAN: CH86 0900 0000 5000 7909 1

QR EZS zur Erfassung einer Einzahlung mit Ihrer E-Banking App.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner